Altenhilfe-Zentrum
Zu Gast im Altenhilfe-Zentrum Hiltrup
Wir sorgen für Sie, wenn Ihre Angehörigen verhindert sind oder eine Auszeit benötigen, Sie selbst nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer REHA noch nicht nach Hause können. Auch wenn Sie auf einen Heimplatz warten oder sich von einer physischen oder psychischen Belastung erholen müssen, kann die Kurzzeitpflege eine gute Lösung sein.
In unserer Kurzzeitpflege helfen wir älteren Menschen ihre Eigenständigkeit zu bewahren. Mittels intensiver Beratung und Betreuung überbrücken wir für pflege- oder betreuungsbedürftige Menschen die notwendige Zeit ohne ein Zuhause-Gefühl aufgeben zu müssen. Insgesamt bieten wir in der Kurzzeitpflege 20 Plätze in vollmöblierten Zimmern bis zu 25 Quadratmetern an.
Pflege mit Herzblut
Seit Kindheitstagen fühle ich mich den Missionsschwestern treu verbunden. Ich bringe den Mann meiner verstorbenen Freundin regelmäßig in die Kurzzeitpflege. Das Haus ist hell, sauber mit angenehmer persönlicher Atmosphäre. Mein „Pflege-Opi“, wie ich ihn liebevoll nenne, fühlt sich pudelwohl und genießt die kurzzeitige Abwechslung. Klar, freut er sich auch wieder auf Zuhause. Aber mich beruhigt, dass es ihm in der Einrichtung gut geht. Die Pflege ist optimal auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten und die Fachkräfte pflegen mit Herzblut und gehen sehr liebevoll mit den Kurzzeit-Gästen um. Ich bin rundum zufrieden.
Birgit Knoblauch-Edom
56 Jahre alt, seit 2018 Angehörige in der Kurzzeitpflege
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2.
Dieser ist auf eine Dauer von 28 Tagen pro Kalenderjahr beschränkt. Für diesen Zeitraum übernehmen die Pflegekassen die Kosten einer stationären Unterbringung bis zu einer Gesamthöhe von 1.774,00 €.
Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert und bei der Pflegekasse beantragt werden. Das sind weitere 28 Tage, die Pflegekasse trägt auch hier Kosten bis 1.612,00 € im Jahr.
Einen ersten Überblick
über die Kosten
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind vom Versicherten selbst zu tragen. Dafür kann der von der Pflegekasse bewilligte Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 € eingesetzt werden. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt.