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Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Wir befassen uns in unserem Unternehmen systematisch mit der Aufgabe, sowohl gesetzliche, als auch interne Regelungen umzusetzen und einzuhalten. Wenn einzelne Regelverstöße nicht verhindert werden können, bedeutet das nicht, dass wir solche Verstöße deshalb akzeptieren würden. Vielmehr wollen wir sie möglichst aufklären, abstellen und daraus für die Zukunft lernen. Um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie erlassen. Sofern Sie gegenüber unserer Organisation einen Verdachtsfall vertraulich melden möchten, nutzen Sie dafür entweder das folgende Formular oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

Bitte gehen Sie auf folgende Punkte ein:

  • Was könnte passieren?
  • Welche mögliche Gründe existieren, die zu dem Eintritt des Risikos führen könnten?
  • Wie könnte auf das Risiko reagiert werden? Gibt es präventive Maßnahmen, die eingeführt werden können?
  • Wie hoch ist Ihrer Meinung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß des Risikos?

Ihre Daten werden anonym behandelt. Ihre Kontaktdaten werden zur Bearbeitung Ihres Hinweises und Rückmeldung an Sie benötigt.

Hinweisgebende Personen können sich an folgende externe Meldestelle wenden:
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (§ 19 HinSchG).

Weitere Hinweise finden Sie in unserer Whistleblowing-Richtlinie, die Sie [hier als Download] finden.

Folgende Person wurde als Ombudsperson bestimmt:
Frau M. Schwenken
02501-173175

Nutzen Sie bitte für schriftliche Mitteilungen diese E-Mailadresse:
dialog(at)msc-hiltrup.de

Erlaubte Dateitypen: pdf.