Hinweisgeberschutzgesetz
Wir befassen uns in unserem Unternehmen systematisch mit der Aufgabe, sowohl gesetzliche, als auch interne Regelungen umzusetzen und einzuhalten. Wenn einzelne Regelverstöße nicht verhindert werden können, bedeutet das nicht, dass wir solche Verstöße deshalb akzeptieren würden. Vielmehr wollen wir sie möglichst aufklären, abstellen und daraus für die Zukunft lernen. Um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie erlassen. Zur Umsetzung der Vorgaben aus dem HinSchG nutzten die Einrichtungen der Altenhilfe die gemeinsame Meldestelle der Ordensgemeinschaften in Deutschland (GMdO), die von der Deutschen Ordensobernkonferenz eingerichtet worden ist.
Die Gemeinsame Meldestelle der Ordensgemeinschaften in Deutschland fungiert als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Hinweisgebende Personen, die hinreichend Grund zur Annahme haben, dass die gemelde-ten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen, und die sich mit Hinweisen zu Verstößen im Sinne dieser Information an die interne Meldestelle gewandt haben, werden — im Rahmen des § 36 HinSchG — davor geschützt, dass ihre Enthüllungen zu Benachteiligungen führen. Sie müssen als Folge der Meldung keine ungerechtfertigten Maßnahmen und Behandlungen befürchten, auch wenn sich die Hinweise als unbegründet erweisen sollten.
Über nachfolgende Internetseite können Sie die Meldeplattform nutzen und finden dort auch weitere Informationen:
https://meldeplattform.orden.de
Für die Abgabe von Meldungen stehen Ihnen verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung:
- Per Online-Formular auf https://meldeplattform.orden.de/missionsschwestern-von-hiltrup-gmbh
- Telefonisch; jeweils Dienstag von 14:00 — 17:00 unter 0173/ 8467227
- Postalisch; Herrn Jupp Joachimski — persönlich - , Interne Meldestelle, c/o; Generalsekretariat der Deutschen Ordensobernkonferenz, Wittelsbacherring 9, 53115 Bonn
- Per Videokonferenz: Termin nach Vereinbarung; vorab Anmeldung über das Sekretariat Recht der Deutschen Ordensobernkonferenz unter Tel.: 0228/68449-20.
- Im persönlichen Gespräch mit Herrn Joachimski: Termin nach Vereinbarung; vorab Anmeldung über das Sek-retariat Recht der Deutschen Ordensobernkonferenz unter Tel.: 0228/68449-20.
Hinweisgebende Personen können sich an folgende externe Meldestelle wenden:
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (§ 19 HinSchG).